Technik – Materialkunde Slackline


Das Slackline Material welches wir hier bei Slackliner.de vertreiben kommt ausschlieslich aus der Industrie.
Und hier einmal ein Paar Daten zum Material:

1. Für die Rundschlinge, die aus dem Anschlagmittelbereich stammt, ist gemäß EN 1492-2 eine 7-fache Sicherheit vorgeschrieben. Unser Typ SX104 hat auf dem Etikett die Angabe WLL 1.000 kg, SF 1:7. Dies bedeutet, dass die Schlinge erst bei 7.000 kg Belastung im geraden Strang reißt. Für die Anwendung “geschnürt” sind hier 20% abzuziehen, was bedeutet, dass die Schlinge beim Heben von Lasten mit 800 kg belastet werden darf, aber erst bei 5.600 kg abreißt.

2. Der hochfeste, verzinkte Schäkel stammt ebenfalls aus dem Bereich Anschlagmittel. Für diesen Artikel (Metallteile) ist dort eine 4-fache Sicherheit vorgeschrieben. Unser Typ HA2032 hat eine eingegossene Tragfähigkeit von 3 1/4 T (3.250 kg). Die Bruchlast des Schäkels liegt somit bei etwa 13.000 kg.

2a. Der Edelstahlschäkel auch Nirostahlschäkel genannt, ist Rostfrei und Seewasserbeständig. Die Angegebene Tragkraft wird mit 1500 Angegeben und die Bruchlast beträgt 6000 kg. Vorteil der Edelstahlschäkel sind ganz klar das Gewicht und Größe. Sie sind glatt poliert und eignen sich daher gut zum Flaschenzug bau.

3. Das Fest- und das Losende 35 mm stammt aus dem Ladungssicherungsbereich. Hier ist die EN 12195-2 maßgebend. Die zulässige Zugkraft (LC = Lashing capacity) im geraden Strang beträgt 1.000 daN (kg). Gemäß Norm muss das Zurrgurtband eine 3-fache Sicherheit aufweisen. Die Bruchkraft des Bandes beträgt demnach 3.000 kg.
Für die Ratschen ist eine 2-fache Sicherheit vorgeschrieben. Wir verwenden deshalb für die slackline-Anwendung eine etwas schwerere Ratsche. Eingestempelt ist LC 25 kN ( = 2.500 kg). Die Bruchlast der 50-mm-Ratsche beträgt somit 5.000 kg. Die angegebene Dehnung auf den Sicherheitsetiketten weis lediglich aus, das nach Norm maximal 7% Dehnung am Band auftreten dürfen. ( Deswegen steht hier max 7% Dehnung). Die Dehnung wird von der Bandweberei spezifiziert und ist je nach Charge unterschiedlich.

4. Die zulässige Zugkraft (LC) bei den 50-mm-Festenden beträgt 2.500 daN (kg). Dies bedeutet bei 3-facher Sicherheit eine Gurtbandbruchkraft von 7.500 kg.
Die Langhebelratsche ist mit LC 25 kN gestempelt ( = 2.500 kg). Die Bruchlast der 50-mm-Ratsche beträgt somit bei 2-facher Sicherheit 5.000 kg.

5. Die 25-mm-Losenden haben auf dem Etikett eine LC-Angabe von 500 daN (kg). Dies muss lt. Norm so angegeben werden, da dieses Losende für den Einsatz mit 25 mm-Ratschen gedacht ist, welche eine zulässige Belastung von max. 500 daN haben. In der Slackline-Anwendung wird jedoch eine 35-mm-Ratsche mit Reduzierstücken eingesetzt. Wir haben deshalb ein 25-mm-Band gewählt, welches eine Bruchkraft von min. 2.200 daN hat. Somit passen auch diese Losenden gut zu den Festenden.