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DIN 79400 - SchulsportModeratoren: steilwandtaucher, eisenfinger
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Re: DIN 79400 - SchulsportDa hast du recht. Hab mir grad auch mal irgend ne Rundschlinge rausgesucht und nachgemessen = 4,6cm
Re: DIN 79400 - SchulsportIn der Norm für textile Anschlagmittel ( DIN EN 1492-2 Rundschlingen aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke) steht auch nichts von einer Mindestebreite.
Re: DIN 79400 - SchulsportInteressant finde ich auch den Abschnitt zum Aufspannen in Sporthallen:
A.3 Recksäulen Slacklines können auch an Recksäulen befestigt werden, wenn folgende Bestimmungen eingehalten werden: 1) Recksäulen müssen die Anforderungen nach DIN 7903 erfüllen. 2) Die Slackline muss mittig zum Profilquerschnitt der Recksäule angeschlagen werden, um ein Verdrehen der Recksäule zuverlässig zu vermeiden. 3) Beim direkten Anschlagen ohne die Verwendung entsprechender Ständer sind folgende Bedingungen zu beachten: ⎯ Befestigungshöhe maximal in 50 cm Höhe; ⎯ Limitierung der Anschlagpunktbelastung auf 7000 N. 4) Beim indirekten (abgewinkelten) Anschlagen zwischen zwei Recksäulen mittels entsprechender Ständer darf der Winkel zwischen der Horizontalen und der schräg nach oben verlaufenden Slackline nicht größer als 30° sein, da der Schrägzug der Slackline eine Kraftkomponente entgegen der Schwerkraft nach oben bewirkt, welche die Recksäule aus der Bodenhülse ziehen kann. 5) Zum Aufständern ist die Verwendung von geeigneten Ständern oder Klein- bzw. Sprungkästen mit dafür vorgesehener Polsterung, Druckverteilung und Abriebschutz möglich. Zusätzlich wird noch auf Anschlaganker am Boden eingegangen. Was aber absolut nicht erwähnt wird, sind Slacklinline-Pfosten ala Benz-Sport (http://www.benz-sport.de/shop/product_i ... 0-mm-.html) oder slacktivity (http://www.slacktivity.ch/slackline-shop/schule.html). Bei diesen Systemen wird die LIne zwischen 50 und 70cm Höhe befestigt. Gilt nun die maximale Anschlagshöhe an Reckpfosten (50cm) oder darf man die Pfosten trotzdem verwenden, weil ja bei deren Verwendung nichts kaputt geht und diese Pfosten ja keine Reck-Pfosten sind?
Re: DIN 79400 - SchulsportZugelassene, TÜV-geprüfte Geräte darfst Du natürlich immer bestimmungsgemäß verwenden. Allerdings mußt Du schauen, ob Du Bestimmungen zur Fallhöhe einhalten mußt.
Re: DIN 79400 - Schulsportwarum TÜV-geprüfte? Dies ist doch nur eine private Institution, die mit ihren Kontrollen etwas Kohle verdienen möchte? Oder wird die TÜV-Prüfung in Deutschland von offiziellen Stellen anerkannt (Bin eben aus der Schweiz...)?
Re: DIN 79400 - SchulsportIm Endeffekt geht es wohl um das CE-Kennzeichen. Die größte Prüforganisation, die speziell im Mechanischen wohl 90% prüft, ist in D halt der TÜV. Insofern war meine Aussage wohl etwas lachs. Und klar, Prüflabore wollen Geld verdienen. Ist ja ihr gutes Recht. Also, wenn Du eine Aufbauvorrichtung nimmst, die bestimmungsgemäß eingesetzt wird, wirst Du auch keine Probleme im Schulsport bekommen. Wenn man so ein Teil regulär kauft, ist es auch zugelassen. Was man vermeiden sollte, ist, sich so etwas in China zu bestellen oder selbst zusammenzubauen, wenn man von Dritten in Regreß genommen werden könnte, wenn was passiert. Aber das ist ja denke ich sowieso klar.
Allerdings gibt es auch Bestimmungen aufgrund der Fallhöhe und Barrierefreiheit im Fallraum. Greift glaube ich erst ab 1m, kann aber keine verläßliche Aussage geben.
Re: DIN 79400 - SchulsportHey, wäre nett, wenn du sie mir auch schicken würdest! schreib grad ne hausarbeit drüber.. danke für die mühe, fix
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